Initiative Hochstraße

Gründungsjahr: 2018

Die Initiative Hochstraße wurde von den Betroffenen der Baustelle Hauptstraße 4 – „Jahrhundertwendevilla trifft Neubau“ gegründet.

Das Bauvorhaben ist bereits in Bau und wurde 2016 mittels ordentlichen Bescheids unter Auflagen genehmigt. In der Folge zeigten sich bei dem Bauvorhaben jedoch schwerwiegende Ablaufmängel in der Bauabwicklung. Lärmschutzverordnungen und Auflagen im Bescheid, um die sich die Anrainer im Rahmen der Bauverhandlung bemüht hatten, wurden konsequent ignoriert. Durch Bauarbeiten wurden Anrainergebäude beschädigt. Ein Balkon ist in Folge der rabiaten und rücksichtslosen Bauweise seit Ostern 2018 bis heute (Stand Dezember 2018) absturzgefährdet. Seit Oktober 2018 steht mittels Gutachten fest, dass die Baugrube grob gefährdend und absturzgefährdet ist. Die Gefahr bestand, ebenso gutachterlich festgehalten, seit Beginn der Aushubarbeiten. Die im Bescheid auferlegten Sicherungsmaßnahmen hätten jedenfalls durchgeführt werden müssen. Die Zufahrt zu den Nachbargebäuden ist für Einsatzfahrzeuge nicht mehr ungefährlich möglich. Der Brandschutz der Anrainer ist damit beeinträchtigt. Trotz gültigen Bescheids und wiederholter Meldung an die Stadtgemeinde Bad Vöslau als Baupolizei erster Instanz wurden weitere Maßnahmen nicht eingeleitet. Die Baugrube ist bis Ende Oktober 2018 gerichtlich beurkundet unsicher und ist dies wohl noch heute (Dezember 2018).

Die Motivation der Initiative liegt daher primär im Aufklären und im Ermutigen potentiell zukünftiger Betroffener, sich frühzeitig mit Bauvorhaben in ihrer Umgebung auseinanderzusetzen. Abgesehen davon, dass die geplante Tiefgarage zu einem weiteren Verkehrsproblem auf der Hochstraße führen wird und die geplanten 12 Wohneinheiten keinerlei Grünfläche bieten, so ist es erschreckend, welches Gefährdungspotential im Allgemeinen von den Zuständigen geduldet und gebilligt wird.

Sollte man selbst von einem Bauvorhaben betroffen sein oder eines befürchten, ist eine Rechtschutzversicherung jedenfalls anzuraten. Die Kosten, gerichtlich beurkundet bestätigt zu bekommen, was wir seit April 2018 antragen, belaufen sich bis jetzt auf EUR 20.000,00. Es sind noch Verhandlungstermine zu erwarten, bevor das Urteil gesprochen wird.

Botschaft unserer Initiative: Gegen einen gültigen Baubescheid kann man nicht vorgehen. Allerdings sollte man sich darauf verlassen dürfen, dass der Bescheid für alle Beteiligten gilt – und darauf, dass die Baupolizei gefährdende Abweichungen davon ahndet. Unsere Initiative ist das lebende Beispiel dafür, dass dies nicht getan wurde.

e-Mail: hochstrasse@listebadvoeslau.at

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